Betriebliche Altersvorsorge für KMU in Österreich: Die 4 Modelle im Vergleich
Warum sich gerade kleine Betriebe mit der zweiten Säule beschäftigen sollten
In meinen Beratungsgesprächen mit Unternehmern aus der Region höre ich einen Satz besonders oft: „Betriebspension? Das ist doch nur etwas für Konzerne.“ Genau das Gegenteil ist der Fall. Gerade Klein- und Mittelbetriebe, die im Wettbewerb um gute Fachkräfte stehen, können mit einer betrieblichen Altersvorsorge punkten – und dabei auch noch Lohnnebenkosten sparen.
Die Rechnung dahinter ist simpel: Eine Gehaltserhöhung von 100 Euro brutto kostet den Betrieb mit allen Lohnnebenkosten deutlich mehr, beim Mitarbeiter kommt nach Steuern und Sozialversicherung nur ein Bruchteil an. Beiträge in eine betriebliche Vorsorge sind dagegen in weiten Teilen von Lohnnebenkosten befreit. Für Unternehmen ist das rund 30 Prozent günstiger als Barlohn. Derselbe Euro leistet also mehr, wenn er in die Vorsorge fließt statt aufs Gehaltskonto.
Wichtig zur Abgrenzung: Die „Abfertigung Neu“, also die 1,53 Prozent des Bruttogehalts, die Sie seit 2003 verpflichtend in eine Betriebliche Vorsorgekasse einzahlen – ist keine freiwillige Betriebspension, sondern gesetzliche Pflicht. Alles, worüber wir hier sprechen, kommt zusätzlich dazu.
Sehen wir uns die vier Modelle an, die Ihnen als Unternehmer in Österreich zur Verfügung stehen.
Modell 1: Die Zukunftssicherung nach § 3 Abs 1 Z 15a EStG
Das unkomplizierteste Modell zuerst: Als Arbeitgeber können Sie pro Mitarbeiter und Jahr bis zu 300 Euro – also 25 Euro monatlich – völlig steuerfrei und ohne Lohnnebenkosten in eine Vorsorgelösung investieren. Das kann eine Pensions- oder Lebensversicherung sein, aber auch eine Kranken-, Risiko- oder Unfallversicherung.
Die Zukunftssicherung funktioniert auf zwei Wegen:
Für wen geeignet: Für jeden Betrieb, unabhängig von der Größe. Die Zukunftssicherung ist der klassische Einstieg in die betriebliche Vorsorge – geringer Verwaltungsaufwand, klar begrenzte Kosten, sofort spürbarer Vorteil für die Mitarbeiter. Der einzige Haken: Mit 300 Euro pro Jahr allein schließt niemand seine Pensionslücke. Für mehr braucht es die nächsten Modelle.
Modell 2: Die Pensionskasse
Bei der Pensionskasse zahlen Sie als Arbeitgeber regelmäßig Beiträge in eine überbetriebliche Vorsorgeeinrichtung ein, die der Aufsicht der Finanzmarktaufsicht (FMA) unterliegt. Die Beiträge werden am Kapitalmarkt veranlagt und ergeben später eine lebenslange Zusatzpension für Ihre Mitarbeiter.
Die wichtigsten Eckpunkte:
Der Preis für die Renditechancen: Es gibt keine garantierte Pensionshöhe. Die spätere Leistung hängt vom Veranlagungserfolg ab und kann schwanken.
Für wen geeignet: Für Betriebe, die ihren Mitarbeitern eine substanzielle Zusatzpension aufbauen wollen und mit Kapitalmarktschwankungen leben können. Voraussetzung ist eine Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung mit den Mitarbeitern.
Modell 3: Die betriebliche Kollektivversicherung
Die Betriebliche Kollektivversicherung (BKV) funktioniert ähnlich wie die Pensionskasse – mit einem entscheidenden Unterschied: Sie wird von einem Versicherungsunternehmen geführt und bietet eine garantierte, lebenslange Pension. Die Rechnungsgrundlagen bleiben über die Laufzeit gleich, und die garantierten Leistungen erhöhen sich zusätzlich durch die Gewinnbeteiligung aus der Veranlagung.
Auch hier gilt: Bis zu rund 10 Prozent der Bruttogehaltssumme sind als steuermindernde Betriebsausgabe möglich, die Beiträge sind von Lohnnebenkosten befreit. Die Auszahlung erfolgt als lebenslange Rente, eine Einmalzahlung ist in der Regel ausgeschlossen. Auf Wunsch lässt sich eine Hinterbliebenen- oder Invaliditätsabsicherung integrieren.
Für wen geeignet: Für Unternehmer, denen Planbarkeit wichtiger ist als maximale Renditechance. Wer seinen Mitarbeitern eine fixe, garantierte Zusatzpension zusagen will, ist bei der BKV richtig. In der Praxis vergleiche ich für meine Kunden beide Varianten – Pensionskasse und BKV – nebeneinander, denn die Wahl hängt stark von der Altersstruktur der Belegschaft ab.
Modell 4: Die direkte Leistungszusage
Die Pensionszusage – auch direkte Leistungszusage genannt – ist das Instrument für die Führungsebene. Dabei verpflichtet sich Ihr Unternehmen schriftlich, rechtsverbindlich und unwiderruflich, einer bestimmten Person später eine Firmenpension zu zahlen. Die Höhe wird bereits bei der Zusage festgelegt.
Was dieses Modell auszeichnet:
Kurz gesagt: Die Pensionszusage macht aus Firmenvermögen steuerbegünstigt Privatvermögen. Genau deshalb ist sie besonders für geschäftsführende Gesellschafter interessant – und ein starkes Instrument, um Leistungsträger langfristig ans Unternehmen zu binden.
Für wen geeignet: Für GmbH-Geschäftsführer und ausgewählte Schlüsselkräfte. Wichtig: Eine Pensionszusage will sauber kalkuliert und rückgedeckt sein. Hier sollten Steuerberater und Finanzberater von Anfang an gemeinsam am Tisch sitzen.
Die 4 Modelle auf einen Blick
Maximaler Rahmen
300 €/Jahr pro Mitarbeiter
bis 10% der Bruttolohnsumme
bis ca. 10% der Bruttolohnsumme
individuell (max. 80 % des Letztbezugs)
Garantie
je nach Produkt
nein, kapitalmarktabhängig
ja, garantierte Pension
ja, fix zugesagt
Lohn Nebenkosten
keine
keine
keine
keine (Rückstellungen)
Zielgruppe
alle Mitarbeiter
Belegschaft
Belegschaft
Geschäftsführer, Schlüsselkräfte
Aufwand
sehr gering
mittel
mittel
hoch
Mein Fahrplan für Ihren Betrieb
Als unabhängiger Berater bin ich an keinen einzelnen Anbieter gebunden und vergleiche die Lösungen am Markt für Sie – abgestimmt auf Ihre Betriebsgröße, Ihre Branche und Ihre Ziele.




